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Weiterlesen​Wer online seine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kündigt, muss auf einer Seite landen, auf der es nur um die Kündigung geht – und nicht z.B. um Vertragspausen. Das BGH-Urteil lässt sich auch auf andere Online-Abos übertragen. Von A. Lagmöller. 

Von admin

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